(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Martin Thun, Bahnhofstr. 2a, 86500 Kutzenhausen (nachfolgend „scale²" oder „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Automatisierung und Softwareentwicklung.
(2) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn scale² ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) scale² erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Leistungsvereinbarung.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
(1) Angebote von scale² sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens scale² oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Die initiale Beratung (Diagnose-Gespräch) ist kostenlos und unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner für das Projekt.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von scale². Entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist scale² berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) scale² haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet scale² nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) KI-Systeme arbeiten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten und statistischen Modellen. scale² übernimmt daher keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen, Texten, Analysen oder Empfehlungen.
(5) Die vom Kunden eingesetzten KI-Systeme und -Automatisierungen müssen vor dem produktiven Einsatz vom Kunden selbst geprüft und freigegeben werden. Die letztendliche Verantwortung für den Einsatz der KI-Ergebnisse liegt beim Kunden.
(6) scale² haftet nicht für Schäden, die durch eigenständige Weiterentwicklung, Modifikation oder zweckfremde Nutzung der gelieferten KI-Systeme durch den Kunden entstehen.
(7) Für die Qualität, Verfügbarkeit und Funktionalität eingesetzter Drittanbieter-KI-Dienste (z.B. OpenAI, Anthropic, Google) übernimmt scale² keine Haftung. Änderungen seitens dieser Anbieter, die zu Funktionseinschränkungen führen, stellen keinen Mangel der Leistung von scale² dar.
(8) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass der Einsatz von KI-Systemen in seinem Unternehmen den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere der EU-KI-Verordnung (AI Act), der DSGVO und branchenspezifischen Regularien. scale² berät hierzu, übernimmt jedoch keine rechtsverbindliche Garantie für die vollständige Compliance.
(1) An individuell für den Kunden erstellter Software, Automatisierungen und KI-Konfigurationen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(2) Allgemeine Methoden, Frameworks, Tools und Vorgehensweisen, die scale² im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, verbleiben im geistigen Eigentum von scale² und dürfen auch für andere Kunden eingesetzt werden.
(3) Eine Weitergabe der erstellten Lösungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von scale², es sei denn, sie ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.
(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat.
(1) scale² verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
(2) Sofern im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(1) Projektbasierte Verträge enden mit Abschluss des vereinbarten Projekts und Abnahme durch den Kunden.
(2) Laufende Betreuungsverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei Kündigung stellt scale² dem Kunden alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse zur Verfügung, sofern die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig vergütet wurden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von scale².
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: Februar 2026